Ausbuchen von uneinbringlichen Forderungen

Es kommt vor, dass Rechnungen von Kunden auch nach mehrmaligem Mahnlauf nicht beglichen werden. 
Diese Rechnungen kannst du als uneinbringlich ausbuchen. Gehe dazu wie folgt vor:

  • Vergewissere dich, dass das Konto 7802 "Abschreibung von Forderungen" in deinem Kontenplan existiert.

    • Falls es nicht existiert, kannst du das Konto im Kontenplan auch importieren

    • Du kannst natürlich auch ein eigenes Konto verwenden (Bitte mit deinem Steuerberater absprechen)

  • Verbuche die uneinbringliche Rechnungen im Bankbuch mit der aktuellen Auszugsnummer.

  • Buche nun noch eine manuelle Buchung mit dem Gegenkonto 7802 und verwende als Betrag die Rechnungssumme im Minus