Ausbuchen von uneinbringlichen Forderungen
Es kommt vor, dass Rechnungen von Kunden auch nach mehrmaligem Mahnlauf nicht beglichen werden.
Diese Rechnungen kannst du als uneinbringlich ausbuchen. Gehe dazu wie folgt vor:
Vergewissere dich, dass das Konto 7802 "Abschreibung von Forderungen" in deinem Kontenplan existiert.
Falls es nicht existiert, kannst du das Konto im Kontenplan auch importieren
Du kannst natürlich auch ein eigenes Konto verwenden (Bitte mit deinem Steuerberater absprechen)
Verbuche die uneinbringliche Rechnungen im Bankbuch mit der aktuellen Auszugsnummer.
Buche nun noch eine manuelle Buchung mit dem Gegenkonto 7802 und verwende als Betrag die Rechnungssumme im Minus